Tickets

SEASON TICKETS

The Archäologische Kulturpark Niederösterreich Betriebsgesellschaft m.b.H. does not currently offer season tickets.

SUBSCRIPTION

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BENEFIT CARDS

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Outdoor events

Im Fall von höherer Gewalt behalten wir uns vor Veranstaltungen kurzfristig abzusagen. 

Der diensthabende Projektleiter hat bei Veranstaltungen als Bevollmächtigter der Leitung der Römerstadt Carnuntum in Krisen- oder Gefahrensituationen die Letztentscheidungskompetenz gegenüber den Mitarbeitern der Römerstadt Carnuntum, dem Publikum und etwaigen hausexternen Veranstaltern, Mietern und dgl. 

Im Falle von Feierlichkeiten oder der Benutzung der gastronomischen Anlagen durch Gäste nach Veranstaltungen werden der Zeitpunkt der Sperrstunde und damit die Räumung des Hauses vom diensthabenden Projektleiter festgelegt. 

Service Information

Group bookings and rentals

a) Stornobedingungen 

  • Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Kostenlose Stornierung der gesamten Buchung
  • Stornierung 6 – 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bezahlung von 50 % der Buchungssumme
  • Stornierung ab 48h vor Veranstaltungsbeginn: Bezahlung von 75 % der Buchungssumme für Schulklassen; Bezahlung von 100 % der Buchungssumme für Gruppen

b) Teilnehmerzahlen 

  • Mindestverrechnung von 20 Personen pro Kulturvermittler (ausgenommen sind ausgewiesene Programme für Kleingruppen).
  • Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bekanntgabe der garantierten Mindestteilnehmerzahl. Diese wird in jedem Fall in Rechnung gestellt. Wird die garantierte Mindestteilnehmerzahl überschritten, wird die tatsächliche Personenanzahl in Rechnung gestellt.
  • Überschreitungen der garantierten Mindestteilnehmerzahl müssen in jedem Fall bis spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben werden, um eine entsprechende Vorbereitung und Durchführung garantieren zu können.

Bei Nichtbekanntgabe gehen allfällige Schadenersatzforderungen zu Lasten der buchenden Organisation.

c) Schäden und Verlust 

Die buchende Organisation ist der Archäologische Kulturpark Niederösterreich Betriebsges. m.b.H. für alle Schäden und Verluste haftbar, die den archäologischen Stätten, dem Eigentum, den Angestellten, Gästen oder Besuchern der Gesellschaft aus einem Verschulden ihrerseits, deren Mitarbeitern oder Teilnehmern der Veranstaltung erwachsen. Bei der Anmietung von archäologischen Stätten für externe Veranstaltungen sind die Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen. Alle aus Sicherungsmaßnahmen erwachsenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
Die Archäologische Kulturpark Niederösterreich Betriebsges.m.b.H. übernimmt keinerlei Haftung für eingebrachte Gegenstände. Die buchende Organisation hat für eine ausreichende Versicherung ihrer eingebrachten Gegenstände selbst zu sorgen.

d) Preise und Zahlung 

Die Archäologische Kulturpark Niederösterreich Betriebsges.m.b.H. behält sich für den Fall einer Terminverschiebung um mehr als 90 Tage Preisänderungen vor. In besonderen Fällen wird nach erfolgter Auftragsbestätigung durch die buchende Organisation eine Anzahlung in der Höhe von bis zu 50% der Auftragssumme fällig. Bei nicht termingerechter Einhaltung der Anzahlungsbedingungen kann die Archäologische Kulturpark Niederösterreich Betriebsges.m.b.H. ohne Angabe von Gründen von der Buchung zurücktreten.
Zahlung erfolgt sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge und Skonto.
Alle im Rahmen der Veranstaltung anfallenden, nicht bestätigten, Kosten werden der buchenden Organisation in Rechnung gestellt. Buchende Organisationen, die nicht gleichzeitig Veranstalter sind, haften mit diesem als Gesamtschuldner für die Erfüllung aller getroffenen Vereinbarungen.


e) Gesetzliche Bewilligungen und Abgaben

Bei allen Veranstaltungen, bei der nicht die Archäologische Kulturpark Niederösterreich Betriebsges.m.b.H. als Veranstalter auftritt, ist die buchende Organisation oder deren Kunde für die zeitgerechte Einholung aller nötigen Bewilligungen bzw. für die Entrichtung aller gesetzlichen Abgaben verantwortlich. Alle aus der Anmeldung entstehenden Kosten sowie allfällige Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Anwesenheit öffentlicher Organe gehen zu Lasten der buchenden Organisation bzw. deren Kunden.

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